1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den
nachstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, die durch die
Auftragserteilung anerkannt und verbindlich werden.
1.2. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so hat das
nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Liefer- und
Zahlungsbedingungen zur Folge.
1.3. Sämtliche gelieferte Verpackungen sind zur Gänze über die ARA entpflichtet.
2. Inkrafttreten des
Vertrages
2.1. Der uns oder unserem Vertreter erteilte Auftrag wird erst mit der Lieferung
der Ware oder mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich, und es
tritt daher der Vertrag erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder der
Auslieferung der Ware in Kraft.
2.2. Wir sind bis zum Ablauf eines Monats nach Eingang der Auftrages bei uns
berechtigt diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Angaben
3.1. Abbildungen, Zeichnungen, Massangaben etc. in Katalogen, Angeboten,
Werbeschreiben, Prospekten etc. sind nicht verbindlich. Sachliche
gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher vorbehalten.
4. Preise
4.1. Alle von uns genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
4.2. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in
der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für
die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige
Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten,
Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu
erhöhen oder zu ermäßigen.
5. Lieferungen
5.1. Die Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart wurden,
freibleibend.
5.2. Betriebsstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten,
Elementarereignisse, Streiks und sonstige, von uns nicht zu vertretende oder
vorhersehbare Umstände berechtigen uns, die Lieferverpflichtungen ganz oder
teilweise aufzuheben, ohne das deswegen dem Käufer Schadenersatzansprüche
irgendwelcher Art zustünden.
5.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die als selbstständige Lieferungen
behandelt werden.
5.4. Aus dem Grunde der Überschreitung von Lieferfristen sind wir gegenüber dem
Käufer zu keinem Schadenersatz verpflichtet
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller
Rechnungsbeträge unser Eigentum.
6.2. Der Käufer ist lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Betrieb seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch
nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muss, dass er
unsere Forderungen bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann.
6.3. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und
Manipulationsspesen zu verrechnen.
6.4. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der
Vorbehaltsware ist während der Dauer unseres Eigentumsrechtes unzulässig.
Zugriffe Dritter auf unser Vorbehaltseigentum sind unverzüglich zu melden. Der
Käufer hat alles Erforderliche, zur Abwehr derartiger Zugriffe durch Dritte,
auf seine Kosten zu unternehmen und uns hinsichtlich aller
Kosten aus der Wahrung unserer Eigentumsansprüche gegenüber Dritten,
insbesondere hinsichtlich der Kosten eines allfälligen Exszindierungsprozesses,
schad- und klaglos zu halten.
6.5. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch
nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich oder vollständig
nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder
Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Käufer seine Zahlungen
einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an
seine Gläubiger herantritt. Unser Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung
bleibt jedoch in jedem Fall bestehen.
6.6. Der Käufer trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware.
6.7. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt
entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
7. Zahlung
7.1. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungskondition vereinbart wurde,
ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb
von 30 Tagen ohne jeden Abzug, jeweils ab Rechnungsdatum, zu bezahlen.
7.2. Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der
jeweiligen Faktura fällig.
7.3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Käufer ohne Mahnung in
Verzug, alle zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht fälligen Forderungen gegen den
Käufer werden ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Käufer
verpflichtet sich bei Überschreitung der Zahlungsziels, aus welchen Grund auch
immer, Verzugszinsen von mindestens 1% p. M. zu bezahlen und ist außerdem damit
einverstanden, dass Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Betreibungsspesen
dem Kapital hinzugerechnet werden.
7.4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach
Lieferungen jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
7.5. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der
Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder
nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern.
7.6. Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware, so
lange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche, zum Zeitpunkt der vereinbarten
Lieferung, uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat.
8. Beanstandungen
8.1. Mängelrügen hinsichtlich der Menge oder Qualität der Ware und Rügen wegen
Falschlieferung müssen schriftlich erfolgen und sind
nur innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am
Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die
Ware als unbeanstandet übernommen.
8.2. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach
unserer Wahl Mängelbehebungen, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der
bemängelten Ware. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die
Haftung für Folgeschäden, sind in jedem Fall ausgeschlossen.
9. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen
des Käufers uns gegenüber ist Linz.
9.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer ist österreichisches
Recht anzuwenden.
9.3. Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen
Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich
und örtlich für St. Thomas am Blasenstein zuständigen Gerichtes vereinbart.
10. Rücksendungen
10.1. Rücksendungen lassen wir grundsätzlich aus Kostengründen abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass
die Annahme von "UNFREI" Paketen abgelehnt wird. Fordern Sie uns bitte zur Abholung auf.
11. Veredelung
11.1. Bei Warnschutzbekleidung nach EN ISO 20471 kann sich durch Veredelung (Druck, Stick, Namenskletter, etc.)
die Warnschutzklasse ändern (zB aus Klasse 3 wird 2 bzw. Klasse 1).
11.2. Vor Veredelung erhalten Sie von uns einen Probeabzug. Dieser muss genau geprüft und nach Druck-/ Stickreiferklärung
mit Ihrer Unterschrift per Mail an uns zurückgesendet werden. Produktionsbeginn ist erst nach Erhalt des unterschriebenen Probeabzuges!
Für
nachträglich beanstandete Fehler wird keine Haftung übernommen. Der Abzug ist nicht maßgebend für die Farbe (Bildschirmdarstellung weicht ab). Embleme
werden gemäß Farbangaben im Probeabzug lt. Muster gedruckt (kleine Farbabweichungen möglich). Ohne genaue Farbangaben/Muster werden die Farben des
Korrekturabzugs für den Druck verwendet. Eine Überlieferung bis max. 10% bei Transferdrucken ist produktionstechnisch möglich und wird auch in Rechnung gestellt.
11.3. Die Bekleidung ist nach Waschanleitung in der Bekleidung, jedoch bei Veredelung bis max. 60° C, zu waschen. Sollte im
Textil zB max. 40° C angegeben sein, darf dieses Textil nach Veredelung mit max. 40° C gewaschen werden. Reißverschlüsse und Druckknöpfe sind zu
schließen. Nicht direkt über den Druck bügeln und Bekleidung auf links drehen. Keinen Weichspüler verwenden, max. 30° C im Trockner wenn dies lt. Waschanleitung im Textil erlaubt ist.
12. Veredelung Reklamation & Austausch
12.1. Druck und Stick wird nach bestem Wissen und lt. Herstelleranweisungen ausgeführt. Eine Garantie bezüglich Haltbarkeit auf den Textilien kann, wegen
unterschiedlicher Stoffqualitäten und deren chemischer Ausrüstung, sowie den verwendeten Waschmitteln, nicht übernommen werden.
12.2. Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut
Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen.
12.3. Veredelte Ware ist gänzlich vom Um-, Austausch und Rücknahme ausgeschlossen.
13. Bestellartikel, Sonderproduktionen & Sondergrößen
13.1. Bestellartikel, CI-Bekleidung und Sondergrößen sind zur Gänze vom Um-, Austausch und Rücknahme ausgeschlossen.
13.2. Produktionsbedingt kann es bei Sonderproduktionen zu Unter-/Überlieferung von bis zu 10% kommen. Überlieferungen werden in
Rechnung gestellt. Bei Unterlieferung besteht keine Verpflichtung diese Differenzmenge nachzuliefern.
13.3. Bei Bestellung von Randgrößen wie Gr. XS, S und ab Gr. 3XL, Überlängen sowie kurzgestellten Größen bitten wir um Abmessung
der betreffenden Person (Maßtabelle dazu finden Sie in unserem Katalog auf Seite 76/77).